Sales Enginesales-engine.com

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO

Stand: 04.10.2026 · Fassung 1.1 (gegenüber 1.0 neu: Verlauf der WhatsApp-Dialoge mit Endkunden, § 9 Abs. 3 und Anlage 1; am 04.10.2026 klarstellend ergänzt: trit.io als Beispiel eines vom Kunden angebundenen Dienstes, § 5 Abs. 6 und Anlage 1) · Anlage zu den AGB der sales.engine GmbH

Parteien:

Dieser Vertrag gilt für jeden Vertrag über die Dienste nach den AGB („Hauptvertrag“). Er wird mit dem Hauptvertrag geschlossen, ohne dass es einer gesonderten Unterschrift bedarf. Auf Wunsch stellt der Auftragsverarbeiter eine unterzeichnete Fassung bereit.


§ 1 Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen, um die Dienste nach dem Hauptvertrag zu erbringen. Einzelheiten zu Art und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten und Kategorien betroffener Personen enthält Anlage 1.

(2) Der Vertrag gilt für die Dauer des Hauptvertrags und darüber hinaus, bis alle Daten nach § 9 zurückgegeben oder gelöscht sind. Eine isolierte ordentliche Kündigung dieses Vertrags ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Die Verarbeitung findet in der Europäischen Union statt. Ausnahmen sind die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter unter den dort genannten Garantien.

§ 2 Weisungen

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch bei Übermittlungen in Drittländer. Ausgenommen sind Fälle, in denen ihn das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet; dann teilt er dem Verantwortlichen diese Pflicht vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).

(2) Weisungen sind:

Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform an support@sales-engine.com.

(3) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 UAbs. 2 DSGVO). Er darf die Ausführung aussetzen, bis der Verantwortliche sie bestätigt oder ändert.

§ 3 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Diese Personen erhalten nur auf die Daten Zugriff, die sie für ihre Aufgabe brauchen. Unterliegt der Verantwortliche einer Pflicht nach § 203 StGB, verpflichtet der Auftragsverarbeiter die eingesetzten Personen zur Verschwiegenheit unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen.

§ 4 Sicherheit der Verarbeitung

(1) Der Auftragsverarbeiter trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 2 beschrieben sind (Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO).

(2) Die Maßnahmen dürfen an den technischen Fortschritt angepasst werden. Das Schutzniveau darf dabei nicht sinken. Wesentliche Änderungen dokumentiert der Auftragsverarbeiter.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Die bei Vertragsschluss eingesetzten nennt Anlage 3; sie gelten als genehmigt.

(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens vier Wochen vorher in Textform, wenn er einen Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder ersetzen will. Er nennt dabei Firma, Anschrift und Leistung.

(3) Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich dieselben Datenschutzpflichten auf, wie sie in diesem Vertrag festgelegt sind, insbesondere hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Er haftet für dessen Pflichterfüllung wie für eigenes Handeln.

(4) Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO, insbesondere:

(5) Keine Unterauftragsverarbeitung sind Nebenleistungen, die der Auftragsverarbeiter oder seine Unterauftragsverarbeiter in Anspruch nehmen und die sich nicht unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Beispiele sind allgemeine Telekommunikationsdienste für den eigenen Betrieb, Post- und Transportdienste, Reinigung und Bewachung. Auch dafür trifft der Auftragsverarbeiter angemessene vertragliche Vereinbarungen zum Schutz der Daten.

(6) Ebenfalls keine Unterauftragsverarbeitung sind Dienste, die der Verantwortliche selbst mit eigenem Vertrag anbindet und auf seine Weisung nutzt. Dazu gehören insbesondere sein Google-Konto (Kalender, Kontakte), sipgate, Placetel, Zapier, sein Konto bei trit.io (3H Solutions AG, München) und eigene Schnittstellen. Der Auftragsverarbeiter übermittelt Daten dorthin nur auf Weisung des Verantwortlichen; an trit.io nur je Vorgang auf Klick eines Nutzers. Für diese Dienste ist der Verantwortliche selbst zuständig. Er stellt sicher, dass ein verbundenes Konto ihm zuzurechnen ist oder für die Übermittlung an den Inhaber des Kontos eine Rechtsgrundlage besteht.

§ 6 Rechte der betroffenen Personen

(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO zu beantworten (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO).

Der Verantwortliche kann diese Rechte weitgehend selbst in der Anwendung umsetzen:

(2) Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet er das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet es nicht selbst. Endkunden, die per WhatsApp mit Selly schreiben, erhalten auf Nachfrage den Hinweis, sich an den Verantwortlichen zu wenden.

§ 7 Weitere Unterstützungspflichten, Datenschutzverletzungen

(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm verfügbaren Informationen bei den Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO). Das umfasst Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation.

(2) Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, nachdem sie ihm bekannt geworden ist (Art. 33 Abs. 2 DSGVO). Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO. Fehlende Angaben reicht er nach, sobald sie vorliegen.

(3) Für Unterstützungsleistungen, die über die Bereitstellung der Funktionen der Anwendung und über gesetzlich geschuldete Mitwirkung hinausgehen, kann der Auftragsverarbeiter eine angemessene Vergütung nach Aufwand verlangen, wenn er sie vorher ankündigt. Das gilt nicht, wenn der Anlass auf einem Verstoß des Auftragsverarbeiters beruht.

§ 7a Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Die Parteien arbeiten auf Anfrage mit der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie diesen Auftrag betreffen.

§ 8 Nachweise und Kontrollen

(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags zur Verfügung. Er ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer und trägt dazu bei (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).

(2) Als Nachweis kann der Auftragsverarbeiter nach seiner Wahl vorlegen:

Diese Nachweise genügen, soweit sie dem Verantwortlichen ermöglichen, sich in angemessener Weise von der Einhaltung der Maßnahmen zu überzeugen.

(3) Für Überprüfungen vor Ort gilt:

(4) Die Kosten der Überprüfung einschließlich des Prüfers trägt der Verantwortliche. Ergibt die Prüfung einen wesentlichen Verstoß des Auftragsverarbeiters, trägt der Auftragsverarbeiter seine eigenen Kosten und die angemessenen Kosten des Verantwortlichen.

§ 9 Rückgabe und Löschung

(1) Nach Ende des Hauptvertrags hält der Auftragsverarbeiter die Daten 30 Tage, nach dem Ende einer Testphase 90 Tage, im Nur-Lesen-Modus zum Herunterladen bereit und weist spätestens 14 Tage vor der Löschung darauf hin. Auf Verlangen des Verantwortlichen stellt er innerhalb von 14 Tagen eine vollständige Kopie aller Kundendaten einschließlich Dateien in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit oder löscht die Daten sofort. Danach löscht er sie innerhalb weiterer 30 Tage (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Ausgenommen sind Daten, für die eine Pflicht zur Speicherung nach Unions- oder mitgliedstaatlichem Recht besteht.

Daten in Datensicherungen werden mit deren regulärem Umlauf gelöscht, in einem Zyklus von 14 Tagen. Bis dahin bleiben sie gegen unbefugten Zugriff geschützt und werden nicht wiederhergestellt, außer zur Wiederherstellung des Betriebs. Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig vor der Löschung herunterzuladen.

(2) Auf Verlangen bestätigt der Auftragsverarbeiter die Löschung in Textform.

(3) Unabhängig vom Vertragsende gilt:

§ 10 Pflichten des Verantwortlichen

(1) Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich. Das umfasst insbesondere Rechtsgrundlage, Information nach Art. 13, 14 DSGVO und Einwilligungen, z. B. für Gesprächsaufzeichnungen und die Ansprache per WhatsApp.

(2) Er informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.

(3) Der Verantwortliche stellt sicher, dass für besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und Daten über strafrechtliche Verurteilungen (Art. 10 DSGVO) eine Rechtsgrundlage besteht. Er übergibt solche Daten nur, soweit sie für seinen Geschäftszweck erforderlich sind.

§ 11 Haftung, Schlussbestimmungen

(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln des Hauptvertrags.

(1a) Werden die Daten beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter gefährdet, informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich. Beispiele sind Pfändung, Beschlagnahme oder ein Insolvenzverfahren. Er weist den Dritten darauf hin, dass die Verfügungsbefugnis über die Daten ausschließlich beim Verantwortlichen liegt.

(2) Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB vor, soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht.

(3) Ändern sich gesetzliche Anforderungen, passen die Parteien diesen Vertrag entsprechend an. § 13 der AGB gilt entsprechend.

(4) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München, soweit § 14 Abs. 2 der AGB dies zulässt.


Anlage 1 – Gegenstand der Verarbeitung

Art und Zweck der Verarbeitung:

Kategorien betroffener Personen:

Arten personenbezogener Daten:


Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

1. Vertraulichkeit

2. Integrität

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung


Anlage 3 – Unterauftragsverarbeiter

Unterauftragsverarbeiter Sitz Leistung Drittland-Garantie
VISION Information Technologies GmbH, Hohenlindener Str. 1, 81677 München Deutschland Bereitstellung der Server (Miete), auf denen Anwendung, Datenbank und Mailserver laufen, einschließlich Betrieb der Hardware nicht nötig (EU)
SpaceNet AG, Joseph-Dollinger-Bogen 14, 80807 München (im Auftrag der VISION Information Technologies GmbH) Deutschland Betrieb des Rechenzentrums, in dem die Server stehen (Serverhousing) nicht nötig (EU)
OpenAI Ireland Ltd. (mit OpenAI, L.L.C.) Irland / USA Sprach- und Textverarbeitung: Verstehen von Diktaten und Texten, WhatsApp-Dialog, Verschriftlichung von Sprache und Telefonaten, Zusammenfassungen, Zuordnung von Feldern. Keine Nutzung zum Training; Speicherung zur Missbrauchskontrolle bis zu 30 Tage. EU-US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln
Google Cloud EMEA Limited (mit Google LLC) Irland / USA Auslesen von Dokumenten und Fotos (Gemini-Schnittstelle im bezahlten Modus; keine Nutzung zur Verbesserung von Produkten; zeitlich begrenzte Speicherung nur zur Missbrauchserkennung) EU-US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln
ElevenLabs Inc. USA Verschriftlichung von Sprachnachrichten; Aufbewahrung nach dessen Auftragsverarbeitungsvertrag EU-US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln
Twilio Ireland Limited (mit Twilio Inc.) Irland / USA Übermittlung von WhatsApp-Nachrichten (über die WhatsApp Business Platform der Meta Platforms Ireland Ltd.), ausgehende Telefonie, vorübergehende Gesprächsaufnahme bis zur Verarbeitung; Nachrichteninhalte nach dessen Speicherfristen (nach Vertragsende Löschung binnen 30 Tagen, Sicherungen binnen 60 Tagen). Weiterer Unterauftragsverarbeiter: Meta Platforms Ireland Ltd. (WhatsApp Business Platform/Cloud API). Hinweis: Nach dem Data Protection Addendum von Twilio (Ziff. 3) verarbeitet Twilio Verbindungsdaten und Inhalte zusätzlich als eigener Verantwortlicher, soweit dies zur Verhinderung und Aufklärung von Missbrauch und Betrug sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gegenüber Netzbetreibern und Behörden nötig ist; Gesprächsaufnahmen löscht der Anbieter bei Twilio unmittelbar nach der Verarbeitung. EU-US Data Privacy Framework, Binding Corporate Rules von Twilio (Art. 47 DSGVO), Standardvertragsklauseln; Meta: EU-US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln

Hinweis: Stripe (Zahlungsabwicklung) verarbeitet nur Vertrags- und Zahlungsdaten des Kunden selbst. Der Anbieter ist dafür Verantwortlicher; Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter für Kundendaten.

Hinweis: Die Verivox GmbH (Max-Jarecki-Straße 21, 69115 Heidelberg) und der vom Endkunden gewählte Energieanbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter. Sie erhalten Daten nur auf Weisung des Verantwortlichen und Auftrag des Endkunden als Empfänger und verarbeiten sie als eigene Verantwortliche zur Durchführung des Energieliefervertrags. Wird die Partnerkennung der sales.engine GmbH verwendet, verarbeitet diese Angaben zu vermittelten Verträgen, die sie von Verivox erhält, als eigener Verantwortlicher nur zur Provisionsabrechnung und für gesetzliche Aufbewahrungspflichten.