Sales Enginesales-engine.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen der sales.engine GmbH für Sales Engine, Selly und die Sales Engine Telefonie

Stand: 03.10.2026 · Fassung 1.1 (gegenüber 1.0 nur der Auftragsverarbeitungsvertrag geändert)

sales.engine GmbH, Hohenlindener Str. 1, 81677 München, Amtsgericht München HRB 272617, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Huber („Anbieter“).

Aufbau:

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage „AVV“) ist Bestandteil jedes Vertrags.


Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, nur Unternehmer

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Sales Engine“ einschließlich der Assistentin „Selly“ und der „Sales Engine Telefonie“ (zusammen „Dienste“) zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.

(2) Die Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er die Dienste für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Begriffe

§ 3 Vertragsschluss, Testphase

(1) Die Darstellung der Dienste auf der Webseite ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt ein Angebot ab, indem er die Registrierung einschließlich des Bestellvorgangs beim Zahlungsdienstleister abschließt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Konto freischaltet.

(2) Testphase: Neue Konten können die Dienste 14 Tage kostenlos testen. Eine Zahlungsmethode ist dafür nicht nötig. In der Testphase gelten die in der Preisliste genannten Testkontingente, derzeit 100 Selly-Aktionen und 10 Selly-Minuten.

(3) Der Kunde hält seine Angaben (Firma, Anschrift, E-Mail, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) aktuell.

§ 4 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt die Dienste als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Das umfasst:

Den Umfang im Einzelnen bestimmen der gewählte Tarif, die Preisliste und die Beschreibung in der Anwendung. Eine Überlassung der Software zur Installation auf eigenen Systemen des Kunden schuldet der Anbieter nicht; ausgenommen ist die Browser-Erweiterung.

(2) Der Anbieter entwickelt die Dienste laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, wenn:

Wird eine wesentliche Funktion eingestellt oder so geändert, dass ihr Nutzen für den Kunden erheblich sinkt, gilt:

(3) Verfügbarkeit: Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit der Web-Anwendung von 98,5 % im Monatsmittel sicher. Nicht als Ausfall zählen:

Für Funktionen, die auf Dienste Dritter angewiesen sind (WhatsApp, Telefonie, Auslesen von Dokumenten, Sprach- und Textverarbeitung), schuldet der Anbieter deren sorgfältige Anbindung. Fällt die Sales Engine Telefonie an mehr als zwei Kalendertagen eines Monats aus Gründen aus, die nicht nach Satz 2 ausgenommen sind, schreibt der Anbieter die Selly-Minuten des betroffenen Monats anteilig gut oder erstattet auf Wunsch das Paketentgelt anteilig.

(4) Support erfolgt per E-Mail an support@sales-engine.com, im Tarif Medium zusätzlich telefonisch, jeweils werktags (Mo–Fr außer bundeseinheitlichen Feiertagen) von 9 bis 17 Uhr. Reaktionszeiten sind nicht vereinbart, soweit nicht einzelvertraglich geregelt.

(5) Datensicherung: Der Anbieter sichert die Kundendaten täglich; Einzelheiten und Aufbewahrungsdauer regelt der AVV, Anlage 2. Der Kunde kann seine Kontaktdaten jederzeit als Excel- oder CSV-Datei herunterladen und bleibt für eigene Sicherungen verantwortlich, soweit ihm das möglich ist. Auf Anfrage stellt der Anbieter innerhalb von 14 Tagen eine vollständige Kopie aller Kundendaten einschließlich Dateien in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Dienste im Rahmen des gebuchten Tarifs für eigene Geschäftszwecke durch seine Nutzer zu nutzen. Für die Zahl der Nutzer gilt die Obergrenze des Tarifs.

(2) Der Kunde darf die Dienste nicht:

(3) Zugangsdaten sind vertraulich. Ein Zugang darf nur von einer Person genutzt werden. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.

§ 6 Pflichten des Kunden, zulässige Nutzung

(1) Der Kunde ist für die Kundendaten und deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass:

Der Kunde muss sich das Verhalten seiner Nutzer zurechnen lassen.

(2) Unzulässig ist jede Nutzung:

(3) Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaft rechtswidrigen Nutzung der Dienste durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen, soweit der Anbieter den Verstoß nicht mitverursacht hat; § 254 BGB bleibt unberührt. Das umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche, stimmt die Verteidigung mit ihm ab und erkennt sie nicht ohne seine Zustimmung an.

(4) Sperre: Bei einem begründeten Verdacht auf einen erheblichen Verstoß gegen Absatz 2 oder auf Missbrauch darf der Anbieter betroffene Zugänge oder Funktionen vorübergehend sperren. Die Sperre ist auf das Nötige beschränkt. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Verdacht ausgeräumt ist.

§ 7 Entgelte, Zahlung

(1) Es gelten die Preise der Preisliste bei Vertragsschluss bzw. bei Buchung einer Zusatzleistung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Laufende Entgelte (Tarif, Telefon-Pakete) sind monatlich im Voraus fällig. Einmalige Entgelte (z. B. zusätzliche Selly-Aktionen) sind mit der Buchung fällig.

(3) Zahlungsverzug: Kann ein fälliger Betrag nicht eingezogen werden, darf der Anbieter das Konto nach erfolgloser Mahnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen in den Nur-Lesen-Modus (§ 12 Abs. 3) versetzen. Die gesetzlichen Rechte bei Verzug (§§ 286, 288 BGB) bleiben unberührt.

(4) Preisanpassung: Der Anbieter kann die laufenden Entgelte mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums anpassen, wenn sich seine Kosten für die Erbringung der Dienste ändern. Dazu zählen insbesondere Kosten für Rechenzentrum, Telekommunikation, Sprach- und Textmodelle, Zahlungsabwicklung und Personal.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 8 Kontingente und Abrechnungseinheiten

(1) Der Tarif enthält monatliche Kontingente (Selly-Aktionen, Selly-Minuten), deren Höhe sich aus der Preisliste ergibt. Die Kontingente gelten je Konto, für alle Nutzer gemeinsam und jeweils für einen Kalendermonat.

(2) Wie Leistungen auf die Einheiten angerechnet werden, regeln § 16 (Selly-Aktionen) und § 20 (Selly-Minuten). Der Kunde sieht seinen Verbrauch jederzeit in der Anwendung.

(3) Ist ein Kontingent aufgebraucht, ist die betreffende Leistung bis zum Beginn des nächsten Kalendermonats oder bis zu einer Nachbuchung nicht verfügbar. Alle übrigen Funktionen bleiben nutzbar.

(4) Grundlage der Zählung sind die Aufzeichnungen des Anbieters; dem Kunden bleibt der Nachweis einer unrichtigen Zählung offen. Einwendungen erhebt der Kunde möglichst innerhalb von vier Wochen nach Monatsende; spätere Einwendungen bleiben zulässig, soweit der Kunde die Frist nicht zu vertreten hat. Einen unrichtigen Verbrauch schreibt der Anbieter gut.

§ 9 Gewährleistung (Mängel)

(1) Der Anbieter hält die Dienste während der Vertragslaufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand. Mängel beseitigt er in angemessener Frist nach Meldung. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und so genau, wie es ihm möglich ist, an support@sales-engine.com.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(3) Die gesetzlichen Rechte auf Minderung bleiben unberührt. Unterschreitet die Verfügbarkeit den Wert nach § 4 Abs. 3, mindert sich das monatliche Entgelt jedenfalls um den Anteil der Unterschreitung; weitergehende Rechte bleiben unberührt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB) bleibt unberührt.

(4) Ergebnisse, die Selly mit Sprach- und Textmodellen erzeugt, sind nur so genau, wie in § 15 Abs. 2 beschrieben. Das gilt z. B. für ausgelesene Dokumente, Zusammenfassungen, Gesprächsprotokolle und Vorschläge. Eine Abweichung im Rahmen dieser Beschreibung ist kein Mangel.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den Absätzen 1 bis 3 nur, soweit der Schaden nicht eingetreten wäre, wenn der Kunde seine Daten nach § 4 Abs. 5 gesichert hätte. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden eine solche Sicherung nicht möglich war. Soweit der Anbieter seine Pflicht zur Datensicherung nach § 4 Abs. 5 verletzt hat, gilt Absatz 2 ohne diese Einschränkung.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

§ 11 Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Kundendaten als Auftragsverarbeiter nach Weisung des Kunden. Grundlage ist der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage AVV).

Für die eigenen Zwecke des Anbieters ist der Anbieter selbst Verantwortlicher. Dazu gehören:

Hierfür gilt die Datenschutzerklärung unter sales-engine.com/datenschutz/.

(3) Der Anbieter verwendet Kundendaten nicht, um Sprach- und Textmodelle zu trainieren, und setzt nur Dienstleister ein, die sich vertraglich verpflichtet haben, Kundendaten nicht zum Training zu verwenden. Dienstleister können Daten für kurze Zeit zur Missbrauchskontrolle speichern; die Fristen nennt Anlage 3 zum AVV.

§ 12 Laufzeit, Kündigung, Vertragsende

(1) Verträge über Tarife und Telefon-Pakete laufen auf unbestimmte Zeit mit monatlichem Abrechnungszeitraum. Jede Partei kann sie zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Anbieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:

(3) Nur-Lesen-Modus: Endet die Testphase ohne Zahlungsmethode, endet der Vertrag oder befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug nach § 7 Abs. 3, gilt:

(4) Rückgabe und Löschung: Nach Vertragsende hält der Anbieter die Kundendaten 30 Tage, nach dem Ende einer Testphase 90 Tage, im Nur-Lesen-Modus zum Herunterladen bereit und weist den Kunden spätestens 14 Tage vor der Löschung in Textform darauf hin. Danach löscht er sie innerhalb weiterer 30 Tage; in Datensicherungen enthaltene Kopien werden spätestens 14 Tage später mit deren Umlauf gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Einzelheiten regelt der AVV.

Nicht verbrauchte Monatskontingente verfallen mit Vertragsende ohne Erstattung. Für nachgebuchtes Guthaben gilt § 16 Abs. 3.

§ 13 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein triftiger Grund besteht. Triftige Gründe sind insbesondere:

Hauptleistungspflichten und Entgelte (§ 7 Abs. 4) werden nicht auf diesem Weg geändert.

(2) Der Anbieter kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und stellt die Änderungen dabei deutlich heraus. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden widersprechen oder den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge, das Widerspruchsrecht, das Kündigungsrecht und die Frist weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der Anbieter kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(3) Erklärungen nach diesen AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nichts anderes bestimmt ist.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).

(5) Übersetzungen dienen nur der Information. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.


Teil B – Selly

§ 15 Was Selly ist, Grenzen

(1) Selly ist eine Assistenzfunktion. Sie nutzt Sprach- und Textmodelle von Dienstleistern (Anlage 3 zum AVV) für folgende Aufgaben:

(2) Solche Modelle können Inhalte falsch erkennen, unvollständig wiedergeben oder Aussagen formulieren, die nicht zutreffen. Der Anbieter gestaltet Selly so, dass:

Der Kunde prüft Ergebnisse von Selly, bevor er sie für Entscheidungen verwendet oder an Dritte weitergibt. Das gilt insbesondere für Zahlen, Bankverbindungen, Identitätsdaten und Kreditangaben.

(3) Selly erbringt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Kreditberatung. Selly trifft keine Entscheidungen über Kreditwürdigkeit, Annahme oder Ablehnung von Anfragen, bewertet keine Bonität und ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, Beratung oder Dokumentation durch den Kunden.

(4) Endkunden erfahren in der ersten Nachricht deutlich, dass sie mit einem automatisierten, auf künstlicher Intelligenz beruhenden System im Auftrag des Kunden schreiben und dass sie jederzeit einen Menschen verlangen können. Der Kunde darf diesen Hinweis nicht entfernen oder verschleiern.

§ 16 Selly-Aktionen

(1) Leistungen von Selly werden in Selly-Aktionen gezählt. Derzeit zählen:

Leistung Selly-Aktionen
ein Dokument oder Bildschirmfoto auslesen 10
eine Antwort im WhatsApp-Dialog mit einem Endkunden 2
ein Diktat (Sprache in Text) 2
eine Text-Aktion oder Frage 1
Protokoll und Zusammenfassung eines aufgezeichneten Telefonats, je angefangene 5 Gesprächsminuten 1

Lesen, Suchen und das Ansehen von Kontakten zählen nicht.

(2) Das Monatskontingent ergibt sich aus dem Tarif (§ 8 Abs. 1). Zuerst wird das Monatskontingent verbraucht, danach Guthaben nach Absatz 3.

(3) Nachbuchen: Der Kunde kann zusätzliche Selly-Aktionen als einmaliges Paket zum Preis der Preisliste kaufen. Nachgebuchte Selly-Aktionen sind Guthaben, das nicht verfällt. Nach Vertragsende erstattet der Anbieter auf Anfrage in Textform, die innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsende eingeht, den Kaufpreis des nicht verbrauchten, bezahlten Guthabens anteilig; unentgeltlich gewährtes Guthaben wird nicht erstattet.

(4) Der Anbieter kann die Anrechnung nach Absatz 1 mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums in Textform ändern, soweit sich die Kosten der eingesetzten Sprach- und Textmodelle für die betroffene Leistung nachweislich wesentlich geändert haben; Kostensenkungen gibt er in gleicher Weise weiter. Das Kündigungsrecht nach § 7 Abs. 4 gilt entsprechend. Gekauftes Guthaben wird zu den bei Kauf geltenden Sätzen verbraucht.

§ 17 WhatsApp

(1) WhatsApp-Funktionen nutzen die WhatsApp Business Platform der Meta Platforms Ireland Ltd. über den Dienstleister Twilio. Es gelten ergänzend die Richtlinien von Meta für die geschäftliche Nutzung von WhatsApp. Der Kunde beachtet sie, soweit sie seine Nutzung betreffen.

(2) Selly schreibt Endkunden nur an, wenn:

Für die Zulässigkeit einer vom Nutzer ausgelösten Nachricht ist der Kunde verantwortlich (§ 6 Abs. 1). Schreibt ein Endkunde „Stopp“, schreibt Selly ihm zu dieser Anfrage nicht mehr, bis er selbst fortsetzt.

(3) Sperrt oder beschränkt Meta oder Twilio den Versand aus Gründen, die in der Nutzung durch den Kunden liegen, gilt dies als Störung außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (§ 4 Abs. 3). Beruht die Sperre auf der Gestaltung der Dienste durch den Anbieter, gilt § 9.

§ 18 Browser-Erweiterung

Die Erweiterung wird über den Chrome Web Store bereitgestellt. Auf WhatsApp Web erkennt sie den Namen und die Nummer des geöffneten Chats, um den passenden Kontakt vorzuschlagen. Chatinhalte, Bildschirmfotos und Sprachaufnahmen verarbeitet sie nur, wenn der Nutzer sie ihr aktiv übergibt. Einzelheiten beschreibt die Datenschutzerklärung zu Selly.


Teil C – Sales Engine Telefonie

§ 19 Leistung

(1) Mit der Sales Engine Telefonie kann der Nutzer aus der Anwendung ausgehende Telefongespräche führen:

Eingehende Anrufe sind nicht Teil der Leistung. Der Anbieter nutzt für die Verbindungen einen Telekommunikationsdienstleister (Anlage 3 zum AVV).

(2) Keine Notrufe: Über die Sales Engine Telefonie können keine Notrufe (110, 112) abgesetzt werden. Der Kunde weist seine Nutzer darauf hin und stellt sicher, dass ihnen für Notrufe ein anderes Telefon zur Verfügung steht.

(3) Erreichbare Ziele: Anrufe sind möglich zu:

Gesperrt sind Sonderrufnummern (u. a. 0900, 0180, 0137, 118xx, persönliche Rufnummern 0700) und Ziele außerhalb der Europäischen Union. Der Anbieter kann weitere Rufnummernbereiche sperren, wenn es nötig ist, um Missbrauch oder unverhältnismäßige Kosten abzuwehren. Er informiert den Kunden darüber.

(4) Angezeigte Rufnummer: Standardmäßig wird eine Rufnummer des Anbieters übermittelt. Der Nutzer kann stattdessen eine eigene Rufnummer übermitteln lassen, nachdem er in einem Bestätigungsanruf nachgewiesen hat, dass er über sie verfügt.

(5) Die Gesprächsqualität hängt von der Internetverbindung und dem Endgerät des Nutzers sowie von den beteiligten Netzen ab.

(6) Ist der Kunde ein Kleinstunternehmen, ein kleines Unternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht, verzichtet er ausdrücklich auf die Anwendung der Kundenschutzvorschriften des Telekommunikationsgesetzes, soweit das Gesetz einen solchen Verzicht zulässt. Der Verzicht wird bei der Buchung gesondert bestätigt.

§ 20 Selly-Minuten

(1) Die Telefonie wird in Selly-Minuten abgerechnet. Eine Selly-Minute ist eine Abrechnungseinheit und entspricht nicht notwendig einer Gesprächsminute. Je angefangener Gesprächsminute werden verbraucht:

Gesprächsziel im Browser „Über mein Handy“
Festnetz oder Mobilfunk in Deutschland, 0800 1 2
Festnetz in einem anderen EU-Mitgliedstaat 1 2
Mobilfunk in einem anderen EU-Mitgliedstaat 3 6

„Über mein Handy“ zählt doppelt, weil während des ganzen Gesprächs zwei Verbindungen bestehen: zum Nutzer und zum Gesprächspartner. Lässt sich bei einer Rufnummer in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht sicher erkennen, ob es ein Festnetz- oder Mobilfunkanschluss ist, wird sie als Mobilfunk gezählt.

(2) Gezählt wird die Dauer der Verbindung zum Gesprächspartner ab dessen Annahme bis zum Gesprächsende. Als Annahme gilt auch die Annahme durch einen Anrufbeantworter oder eine Mailbox. Angefangene Minuten zählen voll. Kommt keine Verbindung zum Gesprächspartner zustande (besetzt, nicht angenommen, abgelehnt), werden keine Selly-Minuten verbraucht.

(3) Frei-Minuten sind im Tarif enthalten, deren Höhe nennt die Preisliste. Telefon-Pakete kann der Kunde zusätzlich als monatliches Abonnement buchen, auch mehrfach. Für die Pakete gilt:

(4) Sind die verfügbaren Selly-Minuten aufgebraucht, sind keine neuen Gespräche möglich, und ein laufendes Gespräch wird beendet. Vor jedem Anruf zeigt die Anwendung die noch verfügbaren Selly-Minuten an.

(5) Für Änderungen der Anrechnung nach Absatz 1 gilt § 16 Abs. 4 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Kosten der Modelle die Verbindungskosten des Telekommunikationsdienstleisters treten. Für die Sperre weiterer Ziele gilt § 19 Abs. 3.

§ 21 Aufzeichnung, Protokoll und Zusammenfassung

(1) Der Kunde kann je Nutzer einstellen, dass Gespräche aufgezeichnet, verschriftlicht und von Selly zusammengefasst werden. Aufnahme, Protokoll und Zusammenfassung werden beim jeweiligen Kontakt im Konto gespeichert. Nach der Verarbeitung wird die Aufnahme beim Telekommunikationsdienstleister gelöscht.

(2) Ist die Aufzeichnung eingeschaltet, hört der Gesprächspartner nach der Annahme eine Ansage in der Sprache des Gesprächs, im Zweifel auf Deutsch. Sie nennt das Unternehmen des Kunden, weist auf Aufzeichnung, Verschriftlichung und Zusammenfassung mit Hilfe künstlicher Intelligenz hin und nennt die Möglichkeit, per Tastendruck abzulehnen.

(3) Für die Rechtmäßigkeit der Aufzeichnung ist der Kunde als Verantwortlicher zuständig. Das gilt gegenüber den Gesprächspartnern (§ 201 StGB, Art. 6, 7, 13 DSGVO) und gegenüber seinen Nutzern (Beschäftigtendatenschutz, gegebenenfalls Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Die Aufzeichnung kann nur der jeweilige Nutzer für sich selbst einschalten; der Kunde stellt sicher, dass dies freiwillig geschieht.

(4) Protokolle und Zusammenfassungen entstehen mit Sprach- und Textmodellen; § 15 Abs. 2 gilt. Die Verarbeitung verbraucht Selly-Aktionen nach § 16. Reichen die Selly-Aktionen nicht aus, wird nur die Aufnahme gespeichert.

§ 22 Missbrauch, Kostenschutz

Der Anbieter darf die Telefonie für ein Konto vorübergehend sperren, wenn Anzeichen für Missbrauch vorliegen. Beispiele sind ungewöhnlich viele Anrufe in kurzer Zeit oder Anrufe zu auffälligen Zielen. § 6 Abs. 4 gilt entsprechend.

Teil D – Empfehlungsprogramm

§ 23 Kollegen empfehlen

(1) Der Anbieter stellt Kunden in der Anwendung einen persönlichen Empfehlungslink zur Verfügung. Die Teilnahme ist freiwillig und unentgeltlich. Der Kunde handelt dabei im eigenen Namen und nicht als Vertreter oder Vermittler des Anbieters.

(2) Prämie: Meldet sich ein Unternehmer über den Link des Kunden neu an und bezahlt das neue Konto zum ersten Mal ein Entgelt, fügt der Anbieter dem Konto des Kunden die im Empfehlungsdialog genannte Prämie hinzu, derzeit 500 Selly-Aktionen. Die Prämie ist unentgeltlich gewährtes Guthaben nach § 16 Abs. 3: Sie verfällt nicht, wird weder ausgezahlt noch erstattet und ist nicht übertragbar. Keine Prämie gibt es, wenn

(3) Weitergabe des Links: Der Kunde teilt den Link selbst. Er schickt ihn per E-Mail, Messenger oder auf anderem elektronischen Weg nur an Personen, die er kennt und die damit einverstanden sind, und beachtet § 7 UWG. Er weist darauf hin, dass er für eine erfolgreiche Empfehlung eine Prämie erhält; der vorbelegte Text in der Anwendung enthält diesen Hinweis. Unzulässig sind insbesondere

(4) Anzeige: Der Kunde sieht zu jeder Empfehlung den Firmennamen des neuen Kontos oder dessen gekürzte E-Mail-Adresse, das Anmeldedatum und ob die Prämie hinzugefügt wurde. Er verwendet diese Angaben nur, um seine Prämien nachzuvollziehen.

(5) Rückbuchung, Ausschluss: Wird die erste Zahlung des neuen Kontos erstattet, zurückgebucht oder nicht eingezogen, oder verstößt der Kunde gegen Absatz 2 oder 3, kann der Anbieter die betroffene Prämie zurückbuchen, soweit sie noch nicht verbraucht ist. Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß kann er den Kunden von der weiteren Teilnahme ausschließen und seinen Link sperren. § 6 Abs. 3 und 4 sowie gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(6) Änderung und Ende: Abweichend von § 13 kann der Anbieter das Programm, die Prämie und diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern oder beenden. Er kündigt dies mindestens vier Wochen vorher in der Anwendung an. Für neue Konten, die sich vor dem Wirksamwerden über den Link angemeldet haben, gelten die bisherigen Bedingungen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung zum ersten Mal bezahlen. Bereits hinzugefügte Prämien bleiben erhalten. Absatz 5 bleibt unberührt.